Häufige Fragen und Infos
Haben Sie Schließzeiten?
Wir haben eine 3-wöchige Schließzeit während der Sommerferien. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Betreuung in einer Notgruppe zu stellen. Dem Antrag muss eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers beigefügt werden. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Kita ebenfalls geschlossen. Die Schließzeiten werden vom Träger im letzten Quartal des Jahres bekannt gegeben.
Wie sieht es mit einer Frühbetreuung aus?
Die Betreuungszeit beginnt bereits ab 6:00 Uhr (siehe Öffnungszeiten).
Was kostet mich der Hortplatz?
Die Gebühren richten sich nach dem Einkommen der Eltern und sind in der aktuellen Satzung der Stadt Lauchhammer einsehbar.
Wie läuft es mit der Antragstellung?
Von den ansässigen Kindergärten, aber auch von uns, erhalten die Eltern einen Aufnahmeantrag und reichen diesen bei der Stadt Lauchhammer ein. Diese prüft den Rechtsanspruch.
- Antrag Prüfung Rechtsanspruch KITA
- Bescheinigung des Arbeitgebers
- Folgeantrag - veränderter Rechtsanspruch KITA
- DSVGO Rechtsanspruch